Rechtliche Orientierung

Die rechtlichen Aspekte von Immobilienprojekten und Eigentumsverhältnissen sind oft vielschichtig. Die folgenden Erläuterungen dienen als erste Orientierungshilfe im Real-estate law. Für eine massgeschneiderte Beratung stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.

Das Real-estate law (Immobilienrecht) in der Schweiz ist kein einzelnes Gesetzbuch, sondern setzt sich aus verschiedenen Rechtsgebieten zusammen. Dazu gehören primär das Sachenrecht (Eigentumsverhältnisse, Dienstbarkeiten, Grundbucheinträge), das Vertragsrecht (Kaufverträge, Werkverträge, Mietrecht) sowie das öffentliche Baurecht (Zonenvorschriften, Baubewilligungsverfahren) und das Steuerrecht (Grundstückgewinnsteuern).

Beim Immobilienkauf ist eine gründliche Prüfung (Due Diligence) unerlässlich. Neben dem baulichen Zustand müssen rechtliche Aspekte wie bestehende Dienstbarkeiten (Nutzungsrechte Dritter), Altlasten im Boden, baurechtliche Nutzungsreserven und die genauen Bestimmungen des Kaufvertrags analysiert werden. In der Schweiz erfordert der Kaufvertrag zudem zwingend die öffentliche Beurkundung durch einen Notar.

Streitigkeiten im Baurecht drehen sich meist um Baumängel, Terminverzögerungen oder Honorarstreitigkeiten. Zunächst wird versucht, über eine Mängelrüge und Verhandlungen eine aussergerichtliche Einigung zu erzielen. Gelingt dies nicht, kann ein Gerichtsverfahren eingeleitet werden, bei dem oft unabhängige Gutachter zur Beurteilung der Mängel beigezogen werden.

Eine Mietzinserhöhung ist nur unter strengen formalen Bedingungen gültig. Sie muss auf einem kantonal genehmigten Formular mitgeteilt und begründet werden (z.B. durch einen gestiegenen Referenzzinssatz oder wertvermehrende Investitionen). Als Mieter können Sie eine unberechtigte oder formell fehlerhafte Erhöhung innert 30 Tagen nach Erhalt bei der zuständigen Schlichtungsbehörde anfechten.

Das Bauhandwerkerpfandrecht schützt Handwerker und Unternehmer vor Zahlungsausfällen. Sie können ein gesetzliches Pfandrecht auf dem Grundstück eintragen lassen, auf dem sie gearbeitet haben – selbst dann, wenn der Grundeigentümer den Generalunternehmer bezahlt hat, dieser das Geld aber nicht an die Subunternehmer weitergeleitet hat. Die Eintragung muss innerhalb von vier Monaten nach Abschluss der Arbeiten erfolgen.

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Jeder Fall im Real-estate law ist einzigartig. Lassen Sie uns Ihre spezifische Situation analysieren und eine massgeschneiderte Lösung erarbeiten.

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